GESELLENPRÜFUNGEN


Die Tischlerinnung führt im Auftrag der Handwerkskammer OMV die Zwischen- und Gesellenprüfungen im Tischlerhandwerk durch. Sie stimmt sich hierzu mit den Beruflichen Schulen ab.

Sie nimmt Einfluss auf die Ausbildungsbetriebe und Unterstützt diese bei der Umsetzung der Ausbildungsinhalte durch die Vermittlung von zusätzlichen Ausbildungshilfen und der ABH durch die Arbeitsagenturen.

Außerdem stellt sie den Bertrieben die Ausbildungsrahmenpläne zur Verfügung. Diese finden Sie im im Downloadbereich. Für die Auszubildenden werden die Handreichung zur Anfertigung der Arbeitsaufgabe II (Gesellenstück) und die Arbeitsmappe zur Anfertigung der Arbeitsaufgabe II zur Verfügung gestellt (Downloadbereich).

Die Zwischenprüfung besteht aus dem schriftlichen und dem praktischen Teil.