AUFGABEN DER TISCHLERINNUNG


Die Innung - immer im Interesse der Mitglieder!

Heimlich still und leise für Ihren Erfolg!

Die Innung ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie ist somit ermächtigt, vom Staat zugewiesene Aufgaben zu übernehmen, u.a.:

  • Regelung und Überwachung der Lehrlingsausbildung
  • Abnahme der Gesellenprüfung
  • Vermittlung bei Lehrlingsstreitigkeiten (das kann das Amtsgericht ersparen)
  • Vertretung der Mitglieder vor Arbeits- und Sozialgerichten
  • Information und Unterstützung der Behörden in der Region bei ihrer Arbeit im Interesse des Tischlerhandwerks (z.B. Arbeitsagenturen bei der Winterbau-Umlage und SOKA-Bau) 

 
Hinzu kommen Leistungen, die ebenfalls von den Innungen und dem Landesinnungsverband für die Mitgliedsbetriebe erbracht werden. Diese erfahren das nur am Rande und dennoch profitieren sie massiv: 

  • Interessenvertretung in der lokalen Wirtschafts- und Handwerkspolitik,
  • Tarif- und Sozialarbeit zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen in unserem Handwerk,
  • Mitarbeit bei der Erarbeitung wichtiger Regelungen für das Gewerk, wie:
  • Normen und Richtlinien (z.B.: DIN, Europanormen, Montagerichtlinie Fenster, Treppenhandbuch)
  • Ausbildungsverordnung Tischler/Tischlerin
  • Meisterprüfungsverordnung,
  • Pressearbeit und Werbeaktionen,
  • Nachwuchswerbung,
  • Erfahrungsaustausche zwischen Betrieben,
  • Vermittlungsaufgaben zwischen Industrie und Handwerk, Zulieferer und Handwerk,
  • Produktinformationen zu technischen Neuerungen,
  • Fachseminare und Weiterbildung,
  • Betriebsberatungen zu betriebswirtschaftlichen und technischen Problemfeldern